Beitragsordnung Boulderwerft e.V.

Beschlossene Fassung der Mitgliederversammlung vom 29.07.2026

Version: final 29.7.26_2

Beschluss

Die Mitgliederversammlung des Boulderwerft e.V. hat die nachfolgende Beitragsordnung am 29.07.2026 beschlossen. Sie tritt mit ihrer Beschlussfassung in Kraft. Der Vorstand wird mit der organisatorischen Umsetzung beauftragt.

Orientierung zur Wahl des passenden Mitgliedschaftsmodells

  • Selten oder spontan: Tagesmitgliedschaft.
  • 1 bis 4 Besuche pro Monat: Vollmitgliedschaft mit Einzelnutzung und Punktekarte.
  • Ab etwa 5 Besuchen pro Monat: All-in wird interessant.
  • Bei 2 bis 3 Besuchen pro Woche: All-in ist regelmäßig die empfohlene Option.

§ 1 Grundsatz

Der Boulderwerft e.V. verfolgt gemeinnützige Zwecke, insbesondere die Förderung des Boulder-, Kletter- und Wassersports sowie bewegungsfördernder und therapeutischer Aktivitäten.

Diese Beitragsordnung regelt die Mitgliedsbeiträge, Nutzungsbeiträge, Punktekarten, Ermäßigungen, Zahlungsweisen, Kündigungsfristen sowie ergänzende organisatorische Regelungen des Vereins.

Die Beitrags- und Nutzungsstruktur soll einfach, transparent, sozial zugänglich und zugleich wirtschaftlich tragfähig sein.

§ 2 Mitgliedschafts- und Nutzungsmodelle

Der Verein bietet folgende Modelle an:

  • Tagesmitgliedschaft
  • Fördermitgliedschaft
  • Kinder- und Jugendmitgliedschaft
  • Vollmitgliedschaft mit Einzelnutzung / Punktekarten
  • Vollmitgliedschaft mit All-in-Nutzung
  • Solidarische Vollmitgliedschaft

Die Begriffe der Mitgliedschaft richten sich nach der Satzung. Die Bezeichnungen „Punktekarte“ und „All-in“ beschreiben Nutzungsmodelle innerhalb der jeweiligen Mitgliedschaft und stellen keine abweichenden satzungsmäßigen Mitgliedschaftsarten dar.

§ 3 Altersgruppen und Ermäßigungen

Kategorie Definition
Kinder Personen ab 4 Jahren bis einschließlich 13 Jahre
Jugendliche Personen ab 14 Jahren bis einschließlich 17 Jahre
Erwachsene Personen ab 18 Jahren
Ermäßigte Erwachsene Erwachsene mit gültigem Ermäßigungsnachweis

Der ermäßigte Beitrag gilt insbesondere für volljährige Personen mit entsprechendem Nachweis: Schüler:innen ab 18 Jahren, Auszubildende, Studierende, Freiwilligendienstleistende (FSJ, FÖJ, BFD), Rentner:innen und Pensionär:innen, Menschen mit Schwerbehinderung ab GdB 50, Empfänger:innen von Bürgergeld, Arbeitslosengeld I, Sozialhilfe oder Grundsicherung, Wohngeld- oder Kinderzuschlagsbeziehende sowie Inhaber:innen eines Sozialpasses, Berlinpasses oder vergleichbaren kommunalen Nachweises.

Der Nachweis ist dem Verein auf Verlangen vorzulegen. Der Vorstand kann in begründeten Einzelfällen weitere Ermäßigungen gewähren, insbesondere zur sozialen Teilhabe, zur Förderung von Kindern und Jugendlichen oder zur Umsetzung des gemeinnützigen Vereinszwecks.

§ 4 Tagesmitgliedschaft

Die Tagesmitgliedschaft ist für spontane, einmalige oder unregelmäßige Besuche vorgesehen. Sie berechtigt zur Nutzung der Boulderanlage am jeweiligen Kalendertag im Rahmen der Hallenordnung.

Die Tagesmitgliedschaft endet automatisch mit Ablauf des jeweiligen Kalendertages und begründet kein dauerhaftes Mitgliedschaftsverhältnis. Tagesmitgliedschaften bleiben von befristeten Neustartangeboten für All-in-Nutzung oder Punktekarten unberührt.

Kategorie Tagesbeitrag
Erwachsene ab 18 Jahren 10 €
Jugendliche 14-17 Jahre / ermäßigte Erwachsene 8 €
Kinder 4-13 Jahre 5 €

Tagesmitglieder sind nicht berechtigt, 10er- oder 20er-Punktekarten zu erwerben.

§ 5 Fördermitgliedschaft

Fördermitglieder unterstützen den Verein finanziell, wirtschaftlich oder ideell. Fördermitglieder haben kein Recht auf Nutzung der Boulderflächen oder Teilnahme am regulären Sportbetrieb, sofern dies nicht gesondert über eine Tagesmitgliedschaft oder eine andere zulässige Nutzungsform erfolgt.

Kategorie Beitrag
Fördermitgliedschaft ab 10 € / Monat

Fördermitglieder können freiwillig höhere Beiträge leisten.

§ 6 Vollmitgliedschaft mit Einzelnutzung / Punktekarten

Die Vollmitgliedschaft begründet ein dauerhaftes Mitgliedschaftsverhältnis im Verein. Vollmitglieder beteiligen sich am Vereinsleben und können nach Maßgabe der Satzung, der Hallenordnung und dieser Beitragsordnung die Boulderflächen und den Sportbetrieb nutzen.

Kategorie Mitgliedsbeitrag
Kinder 4-13 Jahre 6 € / Monat
Jugendliche 14-17 Jahre / ermäßigte Erwachsene 9 € / Monat
Erwachsene ab 18 Jahren 12 € / Monat
Solidarische Vollmitgliedschaft frei wählbar, mindestens 20 € / Monat

Im monatlichen Mitgliedsbeitrag der Vollmitgliedschaft mit Einzelnutzung / Punktekarten ist ein Eintritt zur Boulderanlage je Kalendermonat enthalten. Jeder weitere Eintritt setzt eine gültige Punktekarte oder eine andere zulässige Nutzungsberechtigung voraus.

Der Mitgliedsbeitrag dient insbesondere der Vereinszugehörigkeit, der Mitwirkung im Verein, der Verwaltung, der Erhaltung des gemeinnützigen Sportbetriebs sowie dem Zugang zu vergünstigten Nutzungsmöglichkeiten für Vollmitglieder.

§ 7 Punktekarten für Vollmitglieder

Punktekarten können ausschließlich von Vollmitgliedern erworben und genutzt werden.

Punktekarte Erwachsene Jugendliche / ermäßigte Erwachsene Kinder
10er-Karte 85 € 65 € 40 €
20er-Karte 160 € 120 € 75 €

Für im Rahmen des Neustartangebots bis zum 31.12.2026 erworbene Punktekarten gelten die gesondert beschlossenen Neustartpreise.

Punktekarten sind ab Kaufdatum 24 Monate gültig. Eine Barauszahlung nicht genutzter Eintritte ist ausgeschlossen.

Punktekarten sind grundsätzlich personengebunden und können nur durch das jeweilige Vollmitglied genutzt werden. Der Vorstand kann in begründeten Fällen Ausnahmen zulassen, insbesondere für Familien, Haushalte, Kinder- und Jugendgruppen oder besondere Vereinsgruppen.

Punktekarten können nur genutzt werden, solange eine aktive Vollmitgliedschaft besteht. Mit Beendigung der Vollmitgliedschaft verlieren nicht verbrauchte Punktekarten ihre Nutzbarkeit. Eine Auszahlung oder Erstattung nicht genutzter Eintritte erfolgt nicht.

Auf Antrag kann eine nicht verbrauchte Punktekarte einmalig auf ein anderes aktives Vollmitglied übertragen werden. Für die Übertragung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10 € erhoben. Die ursprüngliche Gültigkeitsdauer der Punktekarte bleibt durch die Übertragung unverändert.

§ 7a Pausierung und Reaktivierung von Punktekarten

Tritt ein Vollmitglied aus wichtigem Grund aus dem Verein aus oder ruht seine Mitgliedschaft aus wichtigem Grund, kann der Vorstand auf Antrag die Punktekarte pausieren.

Wichtige Gründe können insbesondere Familie, Elternzeit, Schwangerschaft, Krankheit oder Verletzung, längere berufliche Abwesenheit, Umzug auf Zeit, längerer Auslandsaufenthalt oder vergleichbare persönliche oder berufliche Gründe sein.

Während der genehmigten Pausierung kann die Gültigkeitsdauer der Punktekarte entsprechend verlängert werden.

Bei erneutem Eintritt in den Verein und Begleichung der dann fälligen Mitgliedsbeiträge kann die pausierte Punktekarte reaktiviert werden.

Ein Anspruch auf Pausierung, Verlängerung oder Reaktivierung besteht nicht. Die Entscheidung trifft der Vorstand nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls.

§ 8 Vollmitgliedschaft mit All-in-Nutzung

Die Vollmitgliedschaft mit All-in-Nutzung umfasst den Mitgliedsbeitrag sowie die reguläre Nutzung der Boulderanlage während der allgemeinen Nutzungszeiten. Nach außen kann dieses Modell als „All-in“ bezeichnet werden.

Kategorie Monatliche Zahlung Vorauszahlung für 12 Monate
Kinder 4-13 Jahre 29 € / Monat 319 € einmalig
Jugendliche 14-17 Jahre / ermäßigte Erwachsene 39 € / Monat 429 € einmalig
Erwachsene ab 18 Jahren 49 € / Monat 539 € einmalig
Solidarische All-in-Vollmitgliedschaft frei wählbar, mindestens 59 € / Monat elf gewählte Monatsbeiträge, mindestens 649 €

Die All-in-Nutzung kann wahlweise monatlich bezahlt oder einmalig für zwölf Monate im Voraus bezahlt werden. Bei der Vorauszahlung werden nur elf Monatsbeiträge berechnet; ein Monatsbeitrag ist damit kostenfrei. Maßgeblich ist der jeweils geltende monatliche All-in-Beitrag. Für Erwachsene beträgt die Vorauszahlung beim regulären Monatsbeitrag von 49 € daher 539 € statt 588 €.

Die solidarische All-in-Vollmitgliedschaft entspricht hinsichtlich Nutzung, Laufzeit und Kündigung vollständig der regulären All-in-Vollmitgliedschaft. Das Mitglied wählt freiwillig einen höheren Monatsbeitrag von mindestens 59 €. Der über den regulären All-in-Beitrag der jeweiligen Beitragskategorie hinausgehende Betrag dient der zusätzlichen Unterstützung des Vereins und der Förderung sozial zugänglicher Vereinsangebote. Mit dem höheren Beitrag sind keine zusätzlichen Nutzungsrechte, Leistungen oder sonstigen Vorteile verbunden.

Bei einer Vorauszahlung für zwölf Monate werden auch bei der solidarischen All-in-Vollmitgliedschaft nur elf der gewählten Monatsbeiträge berechnet.

Die All-in-Nutzung lohnt sich in der Regel ab ca. 5 Besuchen pro Monat; bei 2-3 Besuchen pro Woche ist All-in regelmäßig die klar empfohlene Option.

Nicht enthalten sind Kurse, Sonderveranstaltungen, Workshops, Kindergeburtstage, Leihmaterial, therapeutische Angebote, Speisen, Getränke und gesondert ausgewiesene Spezialangebote, sofern sie nicht ausdrücklich als enthalten ausgewiesen werden.

§ 8a Neustartangebot bis 31.12.2026

Zur Unterstützung des Neustarts kann der Verein befristete Neustartangebote anbieten. Das Neustartangebot gilt nur bei Abschluss bzw. Kauf bis zum 31.12.2026.

Tagesmitgliedschaften bleiben vom Neustartangebot unberührt.

Kategorie All-in Neustart
Kinder 4-13 Jahre 22 € / Monat
Jugendliche 14-17 Jahre / ermäßigte Erwachsene 29 € / Monat
Erwachsene ab 18 Jahren 39 € / Monat
Solidarische All-in-Vollmitgliedschaft frei wählbar, mindestens 49 € / Monat
Punktekarte Neustart Erwachsene Jugendliche / ermäßigte Erwachsene Kinder
10er-Karte 75 € 55 € 35 €
20er-Karte 140 € 100 € 60 €

Bei All-in-Abschlüssen gilt der Neustartpreis für die vereinbarte Erstlaufzeit. Bei Punktekarten gilt der zum Kaufzeitpunkt beschlossene Neustartpreis bis zum Verbrauch der Karte bzw. bis zum Ablauf der Kartengültigkeit nach § 7 und § 7a.

§ 9 Zahlungsweise

Beiträge sind im Voraus fällig. Zulässige Zahlungsweisen sind insbesondere monatliche Zahlung, bevorzugt per SEPA-Lastschrift, jährliche Vorauszahlung, Barzahlung, Kartenzahlung und digitale Zahlungssysteme nach organisatorischer Möglichkeit.

Für die Zahlungsvarianten der Vollmitgliedschaft mit All-in-Nutzung gilt § 8 dieser Beitragsordnung.

Wegen der besonderen Neustartsituation des Vereins gilt: Sollte der reguläre Hallenbetrieb dauerhaft oder auf unbestimmte Zeit eingestellt werden müssen, werden zukünftige Lastschriften ausgesetzt. Bereits im Voraus gezahlte Beiträge für noch nicht begonnene Nutzungszeiträume werden anteilig erstattet oder auf Wunsch des Mitglieds als Förderbeitrag belassen.

§ 10 Laufzeit und Kündigung

Mitgliedschaft / Modell Kündigung
Tagesmitgliedschaft endet automatisch mit Ablauf des Kalendertages
Fördermitgliedschaft mit 1 Monat Frist zum Monatsende
Vollmitgliedschaft mit Einzelnutzung / Punktekarten mit 1 Monat Frist zum Quartalsende
Vollmitgliedschaft mit All-in-Nutzung mit 3 Monaten Frist zum Monatsende

Der Vorstand kann in begründeten Härtefällen eine vorzeitige Beendigung oder Umstellung der Mitgliedschaft zulassen.

Bereits erworbene Punktekarten bleiben grundsätzlich nur während einer aktiven Vollmitgliedschaft nutzbar. Endet die Vollmitgliedschaft, endet auch die Nutzbarkeit der Punktekarte, sofern keine Übertragung, Pausierung oder Reaktivierung nach § 7 oder § 7a dieser Beitragsordnung genehmigt wurde.

§ 11 Ruhen der Mitgliedschaft

Ein Mitglied kann das Ruhen seiner Mitgliedschaft schriftlich bei der Geschäftsstelle beantragen.

Bei Krankheit, Schwangerschaft, Elternzeit, längerem Auslandsaufenthalt, beruflicher Abwesenheit oder vergleichbaren Gründen kann der Vorstand das Ruhen der Nutzung für volle Kalendermonate genehmigen.

Während des Ruhens ist die Teilnahme am Sportbetrieb ausgeschlossen. Bei All-in-Mitgliedschaften kann der Beitrag während des genehmigten Ruhens auf den reinen Grundbeitrag der jeweiligen Vollmitgliedschaft reduziert werden.

§ 12 Kinder und Jugendliche

Kinder- und Jugendmitgliedschaften sind ab 4 Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr möglich. Bei Minderjährigen ist der Aufnahmeantrag durch die gesetzlichen Vertreter zu stellen.

Die Nutzung der Boulderanlage durch Minderjährige richtet sich nach der Hallenordnung. Der Verein kann insbesondere Mindestalter für selbstständige Nutzung, Aufsichtspflichten, Nutzungszeiten für Kinder und Jugendliche, Teilnahme am Kinder- und Jugendtraining, Nutzung des Kinderbereichs und der regulären Boulderflächen sowie Anforderungen an Einverständniserklärungen der Erziehungsberechtigten regeln.

§ 13 Aufnahmegebühr, Zugangskarten und Verwaltungskosten

Eine allgemeine Aufnahmegebühr wird zunächst nicht erhoben.

Position Beitrag
Aufnahmegebühr 0 €
RFID-Karte / Transponder nach Selbstkosten / Pfandregelung
Ersatzkarte bei Verlust nach Selbstkosten
Übertragung einer Punktekarte 10 € Verwaltungsgebühr

§ 14 Rücklastschriften und Zahlungsverzug

Entstehen dem Verein durch Rücklastschriften, fehlgeschlagene Zahlungen oder fehlerhafte Zahlungsdaten Kosten, können diese dem Mitglied weiterberechnet werden.

Bei Zahlungsverzug kann der Vorstand den Zugang zur Boulderanlage bis zum Ausgleich offener Beiträge sperren.

Ein Mitglied kann nach Maßgabe der Satzung von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger Mahnung mit der Zahlung des Beitrags im Rückstand ist.

§ 15 Kurse, Gruppen und Sonderangebote

Für Kurse, Kindergruppen, Schulklassen, Kitas, Geburtstage, Workshops, Vereinsgruppen, DAV-Gruppen, therapeutische Angebote oder sonstige betreute Angebote können gesonderte Beiträge erhoben werden.

Die konkreten Beiträge werden gesondert beschlossen und veröffentlicht. Solange keine geeigneten Mitarbeitenden, Übungsleiter:innen oder ehrenamtlichen Betreuer:innen zur Verfügung stehen, können betreute Angebote vorübergehend ausgesetzt werden.

§ 16 Leihmaterial

Leihmaterial Entgelt
Boulderschuhe 3 €
Chalk / Chalkbag 1 € bis 2 €

Der Vorstand kann für Kindergruppen, Schulklassen, Kurse oder soziale Härtefälle abweichende Regelungen treffen.

§ 17 Speisen, Getränke, Automaten und Zusatzangebote

Speisen, Getränke und sonstige Waren sind nicht Bestandteil der Mitgliedsbeiträge oder Nutzungsbeiträge.

Der Verein kann Speisen, Getränke und Waren über Automaten, Kooperationspartner oder sonstige zulässige Modelle bereitstellen. Vollmitglieder können nach Einweisung berechtigt werden, vorhandene Geräte, insbesondere Pizzaöfen oder Automatenlösungen, nach Maßgabe einer gesonderten Nutzungsregel zu verwenden.

Zahlungen für Speisen, Getränke oder Waren sind keine Mitgliedsbeiträge. Sie sind gesondert zu behandeln. Eine echte Spende liegt nur vor, wenn sie freiwillig und ohne konkrete Gegenleistung erfolgt.

§ 18 Kooperationspartner, Wellpass, Urban Sports Club und vergleichbare Plattformen

Der Verein kann Kooperationen mit Dritten, insbesondere Firmenfitness-, Gesundheits- oder Sportplattformen, eingehen, soweit dies dem Vereinszweck nicht widerspricht und wirtschaftlich vertretbar ist.

Leistungen gegenüber Kooperationspartnern, Plattformen oder Firmenkunden sind nicht automatisch Mitgliedsbeiträge. Sie können steuerlich und buchhalterisch gesondert zu behandeln sein, insbesondere wenn sie als entgeltliche Leistung, wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb oder umsatzsteuerpflichtiger Umsatz einzuordnen sind.

Der Vorstand wird ermächtigt, Kooperationspreise und operative Abrechnungsmodelle gesondert zu verhandeln und festzulegen, sofern hierdurch die von der Mitgliederversammlung beschlossenen Mitgliedsbeiträge und Nutzungsbeiträge für Mitglieder nicht verändert werden.

Bei der Kalkulation sind insbesondere Plattformprovisionen, Umsatzsteuerfolgen, Abrechnungsaufwand und der tatsächliche Nettozufluss für den Verein zu berücksichtigen.

§ 19 Arbeits- und Dienstleistungen

Für die Startphase werden keine verpflichtenden Arbeitsleistungen festgesetzt.

Die Mitgliederversammlung kann zu einem späteren Zeitpunkt Arbeitsstunden oder ersatzweise Abgeltungsbeträge beschließen. Ehrenamtliche Mithilfe, insbesondere beim Schrauben, bei Veranstaltungen, Reinigung, Reparaturen, Kinder- und Jugendangeboten oder Verwaltung, ist ausdrücklich erwünscht.

§ 20 Änderung der Beitragsordnung

Diese Beitragsordnung wird von der Mitgliederversammlung beschlossen.

Änderungen der Aufnahmegebühren, Mitgliedsbeiträge, Nutzungsbeiträge, Punktekarten, Kündigungsfristen und sonstigen Beitragsregelungen erfolgen durch Beschluss der Mitgliederversammlung, soweit die Satzung keine andere Zuständigkeit vorsieht.

Der Vorstand kann organisatorische Einzelheiten, Aushänge, technische Umsetzung, Zahlungswege und operative Abläufe festlegen, soweit dadurch keine von der Mitgliederversammlung festgelegten Beiträge verändert werden.

§ 21 Inkrafttreten und Geltungsdauer

Diese Beitragsordnung tritt mit Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung am 29.07.2026 in Kraft.

Sie gilt auf unbestimmte Zeit bis zu ihrer Änderung oder Aufhebung durch Beschluss der Mitgliederversammlung.

Abweichend hiervon gelten zeitlich befristete Sonderregelungen, insbesondere das Neustartangebot bis zum 31.12.2026, nur für den jeweils ausdrücklich benannten Zeitraum.

Bereits abgeschlossene Mitgliedschaften, erworbene Punktekarten oder sonstige Nutzungsmodelle behalten ihre bei Abschluss vereinbarten Konditionen für die jeweils vereinbarte Laufzeit, soweit in dieser Beitragsordnung oder im jeweiligen Angebot nichts Abweichendes geregelt ist.

Werder (Havel), den 29.07.2026

Beschlossen durch die Mitgliederversammlung des Boulderwerft e.V. am 29.07.2026

Boulderwerft e.V. | VR 10065 P | Amtsgericht Potsdam

Punkte oder All-in?

Entscheidungshilfe: Vollmitgliedschaft mit Punktekarte im Vergleich zur All-in-Vollmitgliedschaft

Die passende Variante hängt vor allem davon ab, wie häufig du innerhalb eines Kalendermonats bouldern möchtest. Die folgenden Schwellen vergleichen den monatlichen Grundbeitrag einschließlich eines bereits enthaltenen Eintritts plus den günstigsten Preis je weiterem Eintritt aus einer vollständig genutzten 20er-Punktekarte mit dem jeweiligen All-in-Beitrag.

Bei nur einem Besuch ist die Tagesmitgliedschaft günstiger. Punktekarten sind 24 Monate gültig und können nur mit einer aktiven Vollmitgliedschaft genutzt werden.

Reguläre Preise bei monatlicher Zahlung

Kategorie Vollmitgliedschaft + Punkte günstiger Gleichstand All-in günstiger
Kinder von 4 bis 13 Jahren 2–7 Besuche/Monat – ab 8 Besuchen/Monat
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren / ermäßigte Erwachsene 2–5 Besuche/Monat 6 Besuche: jeweils 39 € ab 7 Besuchen/Monat
Erwachsene ab 18 Jahren 2–5 Besuche/Monat – ab 6 Besuchen/Monat

Kontrollwerte

Kategorie Letzter günstigerer Punkte-Wert All-in pro Monat Erster Monat, in dem All-in günstiger ist
Kinder 7 Besuche: 28,50 € 29 € 8 Besuche: Punkte 32,25 €
Jugendliche / ermäßigte Erwachsene 5 Besuche: 33 € 39 € 7 Besuche: Punkte 45 €
Erwachsene 5 Besuche: 44 € 49 € 6 Besuche: Punkte 52 €

Neustartpreise bei monatlicher Zahlung

Das Neustartangebot gilt bei Abschluss beziehungsweise Kauf bis zum 31.12.2026.

Kategorie Vollmitgliedschaft + Punkte günstiger Gleichstand All-in günstiger
Kinder von 4 bis 13 Jahren 2–6 Besuche/Monat – ab 7 Besuchen/Monat
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren / ermäßigte Erwachsene 2–4 Besuche/Monat 5 Besuche: jeweils 29 € ab 6 Besuchen/Monat
Erwachsene ab 18 Jahren 2–4 Besuche/Monat – ab 5 Besuchen/Monat

Kontrollwerte

Kategorie Letzter günstigerer Punkte-Wert All-in pro Monat Erster Monat, in dem All-in günstiger ist
Kinder 6 Besuche: 21 € 22 € 7 Besuche: Punkte 24 €
Jugendliche / ermäßigte Erwachsene 4 Besuche: 24 € 29 € 6 Besuche: Punkte 34 €
Erwachsene 4 Besuche: 33 € 39 € 5 Besuche: Punkte 40 €

All-in mit Vorauszahlung für zwölf Monate

Bei der Vorauszahlung werden nur elf Monatsbeiträge berechnet; ein Monatsbeitrag ist kostenfrei. Bezogen auf die durchschnittlichen Kosten pro Monat lohnt sich All-in daher früher:

Kategorie Regulärer Preis Neustartpreis
Kinder von 4 bis 13 Jahren ab 7 Besuchen/Monat ab 6 Besuchen/Monat
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren / ermäßigte Erwachsene ab 6 Besuchen/Monat ab 5 Besuchen/Monat
Erwachsene ab 18 Jahren ab 6 Besuchen/Monat ab 5 Besuchen/Monat

Die Schwellen der Vorauszahlung beziehen sich auf die durchschnittlichen Monatskosten über den gesamten Vorauszahlungszeitraum von zwölf Monaten. Sie setzen daher eine entsprechend regelmäßige Nutzung über das Jahr voraus.

Rechengrundlage

Reguläre Preise

Kategorie Grundbeitrag mit 1 Eintritt Weiterer Eintritt mit 20er-Karte All-in monatlich All-in für 12 Monate im Voraus
Kinder 6 € 3,75 € 29 € 319 €
Jugendliche / ermäßigte Erwachsene 9 € 6 € 39 € 429 €
Erwachsene 12 € 8 € 49 € 539 €

Neustartpreise

Kategorie Grundbeitrag mit 1 Eintritt Weiterer Eintritt mit 20er-Karte All-in monatlich All-in für 12 Monate im Voraus*
Kinder 6 € 3 € 22 € 242 €
Jugendliche / ermäßigte Erwachsene 9 € 5 € 29 € 319 €
Erwachsene 12 € 7 € 39 € 429 €

* Berechnet nach der in § 8 festgelegten Regel: elf geltende Monatsbeiträge für zwölf Monate Nutzung.

Kurz gesagt: Wer nur gelegentlich kommt, fährt meist mit Vollmitgliedschaft und Punkten günstiger. Wer regelmäßig kommt oder seine Kosten fest kalkulieren möchte, profitiert früher von All-in – besonders bei der Vorauszahlung für zwölf Monate.


Boulderwerft e.V. · BW-INFO-003 · Version 1.1